Rechtsprechung
AG Erfurt, 05.09.2008 - 2 C 1306/07 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Erneuerung eines Teppichbodens aufgrund vertragsgemäßer Abnutzung stellt Schönheitsreparatur des Vermieters dar - Austausch eines verschlissenen Teppichs kann nicht auf Mieter übertragen werden